AGB zwischen Makler und Kunde als Verbraucher

§1 Vertraulichkeit

Sämtliche Informationen, Objektnachweise, Exposés, Bilder sind nur für unsere Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Fa.zimmerspezialist.de Immobilien Michael Lickar an Dritte weitergegeben werden. Schuldhafte Handlungen, können den Weitergebenden, falls ein Miet- oder Kaufvertrag zustande kommt zu Schadensersatzzahlungen verpflichten.

§2 Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden. Sollte sich eine Doppeltätigkeit ergeben, wird der Vertragspartner vor Abschluss des jeweiligen Maklervertrages darauf hingewiesen zimmerspezialist.de Immobilien wird niemals gleichzeitig für beide Seiten als Vermittlungsmakler tätig.

§3 Haftungsbeschränkung

Fa Zimmerspezialist Immobilien nutz die Informationen Dritter für ihre Verkaufstätigkeit, wie z.B. Pläne, Flächenangaben und weitere Unterlagen, die vom Eigentümer bzw. Veräußerer stammen. Wir übernehmen keine Garantie für die Vollständigkeit bzw. Richtigkeit der Aussagen und Angaben. Wir haften nur bei Vorsatz, oder grober Fahrlässigkeit oder schuldhafter Verletzung einer Hauptleistungspflicht.

§4 Angaben zur Immobilie

Makler weist darauf hin, dass die von Ihme weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Käufer beauftragten Dritten stammen und diese Informationen vom Makler nicht auf ihre Richtigkeit überprüft wurden. Es liegt am Kunden, diese Angaben auf Richtigkeit zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen lediglich weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit der Angaben, keine Haftung.

§5 Vertragsabschluss

Die Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit Abschluss der rechtswirksamen Hauptvertrages. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Kaufvertrag) erstellt und notariell beglaubigt ist. Die Provision ist 10 Tage nach notarieller Beurkundung an den Makler Fa.zimmerspezialist.de Immobilien Michael Lickar Neu-Isenburg zahlbar. Die Provisionshöhe ist für jedes Objekt auf dem entsprechenden Exposé ausgewiesen bzw. ist im Kaufpreis inkludiert.

§6 Rückfragenklausel

Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

§7 Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch der Fa.zimmerspezialist.de Immobilien besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden-Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.

§8 Alleinauftrag

Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben und Daten, die zur Durchführung eines Auftrages benötigt werden, vollständig und richtig zu erteilen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, während der Laufzeit des Vertrages keinen anderen Makler zu beauftragen.

§9 Gerichtsstand

Ist der Kunde ein Vollkaufmann so ist Offenbach am Main als Gerichtsstand vereinbart. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

§10 Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass ein Teil dieser AGB oder eine Klausel dieser AGB unwirksam ist, berührt dieses die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Die so genannte Lücke soll durch das Gesetz geschlossen werden.