§1 Vertraulichkeit
Sämtliche
Informationen, Objektnachweise, Exposés, Bilder sind nur für unsere Kunden
bestimmt und dürfen
nur mit schriftlicher Einwilligung der Fa.zimmerspezialist.de Immobilien
Michael Lickar an Dritte weitergegeben werden. Schuldhafte
Handlungen, können den Weitergebenden, falls ein Miet- oder Kaufvertrag zustande
kommt zu Schadensersatzzahlungen verpflichten.
§2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den
Käufer tätig werden. Sollte sich eine Doppeltätigkeit ergeben, wird der
Vertragspartner vor Abschluss des jeweiligen Maklervertrages darauf hingewiesen
zimmerspezialist.de Immobilien wird niemals gleichzeitig für beide Seiten als
Vermittlungsmakler tätig.
§3 Haftungsbeschränkung
Fa Zimmerspezialist Immobilien nutz die Informationen
Dritter für ihre Verkaufstätigkeit, wie z.B. Pläne, Flächenangaben und weitere Unterlagen,
die vom Eigentümer bzw. Veräußerer stammen. Wir übernehmen keine Garantie für
die Vollständigkeit bzw. Richtigkeit der Aussagen und Angaben. Wir haften nur
bei Vorsatz, oder grober Fahrlässigkeit oder schuldhafter Verletzung einer
Hauptleistungspflicht.
§4 Angaben zur Immobilie
Makler weist darauf hin, dass die von Ihme weitergegebenen
Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Käufer beauftragten
Dritten stammen und diese Informationen vom Makler nicht auf ihre Richtigkeit
überprüft wurden. Es liegt am Kunden, diese Angaben auf Richtigkeit zu überprüfen.
Der Makler, der diese Informationen lediglich weitergibt, übernimmt für die
Richtigkeit der Angaben, keine Haftung.
§5 Vertragsabschluss
Die Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit Abschluss
der rechtswirksamen Hauptvertrages. Die Provision ist verdient und fällig, sobald
der Hauptvertrag (Kaufvertrag) erstellt und notariell beglaubigt ist. Die
Provision ist 10 Tage nach notarieller Beurkundung an den Makler
Fa.zimmerspezialist.de Immobilien Michael Lickar Neu-Isenburg
zahlbar. Die Provisionshöhe ist für jedes Objekt auf dem entsprechenden Exposé
ausgewiesen bzw. ist im Kaufpreis inkludiert.
§6 Rückfragenklausel
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor
Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der
Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die
Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst
wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme
in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle
Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem
Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
§7 Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch der Fa.zimmerspezialist.de
Immobilien besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und
wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen
werden-Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder
Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.
§8 Alleinauftrag
Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben und Daten, die
zur Durchführung eines Auftrages benötigt werden, vollständig und richtig zu erteilen.
Der Kunde verpflichtet sich ferner, während der Laufzeit des Vertrages keinen
anderen Makler zu beauftragen.
§9 Gerichtsstand
Ist der Kunde ein Vollkaufmann so ist Offenbach am Main als
Gerichtsstand vereinbart. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
§10 Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass ein Teil dieser AGB oder eine Klausel
dieser AGB unwirksam ist, berührt dieses die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht.
Die so genannte Lücke soll durch das Gesetz geschlossen werden.