Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Zimmerspezialist Immobilien

Makler: Michael Erich Lickar, Zimmerspezialist Immobilien, Görlitzer Straße 12, 60437 Frankfurt am Main.

§ 1 Geltungsbereich und individuelle Vereinbarungen

Diese Bedingungen gelten für Maklerleistungen gegenüber Auftraggebern, soweit sie wirksam in den jeweiligen Maklervertrag einbezogen wurden. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere objektbezogene Vereinbarungen zur Provision, haben Vorrang. Ein Maklervertrag und eine Zahlungspflicht entstehen nicht allein durch den Aufruf der Website oder die unverbindliche Anfrage zu einer Immobilie.

§ 2 Maklerleistung und Objektangaben

Der Makler weist Vertragsgelegenheiten nach oder vermittelt Kaufverträge über Immobilien. Angaben zu Immobilien stammen teilweise von Eigentümern oder Dritten. Der Makler gibt diese nach bestem Wissen weiter. Gesetzliche Prüf-, Aufklärungs- und Haftungspflichten bleiben unberührt.

§ 3 Provision und Fälligkeit

Bei einem provisionspflichtigen Kaufvertrag beträgt die vereinbarte Provision im Regelfall für Käufer und Verkäufer jeweils 2,95 % des notariell beurkundeten Kaufpreises einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Maßgeblich ist jedoch ausschließlich die für das jeweilige Objekt und die jeweilige Vertragspartei ausdrücklich vereinbarte Provision. Abweichende individuelle Provisionsvereinbarungen sind möglich, soweit sie gesetzlich zulässig sind.

Ein Provisionsanspruch entsteht nur, wenn ein wirksamer Maklervertrag besteht, die Maklertätigkeit für den Abschluss des Hauptvertrags ursächlich war und der Hauptvertrag wirksam zustande gekommen ist. Die Provision wird nach Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrags und Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung fällig, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde. Gesetzliche Regelungen, insbesondere §§ 656a bis 656d BGB, bleiben unberührt.

§ 4 Tätigkeit für beide Vertragsseiten

Der Makler kann, soweit gesetzlich zulässig und transparent offengelegt, sowohl für Käufer als auch für Verkäufer tätig werden. Bei einem Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über Maklerverträge und die Verteilung der Maklerkosten, insbesondere § 656c und § 656d BGB. Bei einer Tätigkeit für beide Parteien wird eine Vergütung nur im gesetzlich zulässigen Umfang vereinbart.

§ 5 Vertraulichkeit

Vertraulich übermittelte Exposés, Kontaktdaten und sonstige nicht öffentliche Informationen sind grundsätzlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine unberechtigte Weitergabe kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatzansprüche auslösen. Gesetzlich zulässige Weitergaben bleiben unberührt.

§ 6 Mitwirkung und Angaben

Der Auftraggeber stellt die ihm bekannten, für den Auftrag erforderlichen Informationen nach bestem Wissen zur Verfügung. Eine Verpflichtung zum Abschluss eines Kaufvertrags besteht nicht. Ein Alleinauftrag, besondere Vollmachten oder gesondert vergütungspflichtige Zusatzleistungen bedürfen einer ausdrücklichen individuellen Vereinbarung.

§ 7 Haftung

Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird nicht beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 8 Verbraucherwiderruf

Verbrauchern kann bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Maklerverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten enthält die gesonderte Widerrufsbelehrung. Eine gewünschte Tätigkeit vor Ablauf der Widerrufsfrist setzt die dafür erforderliche ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers voraus.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht, soweit zwingendes Verbraucherrecht nicht entgegensteht. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.